Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RBL Lighting UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der RBL Lighting UG (haftungsbeschränkt), Bernau bei Berlin (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(3) Der Geltung abweichender AGB des Kunden wird hiermit widersprochen. 

§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt nach Annahme des Angebots zustande (schriftliche oder fernschriftliche Form, z. B. E-Mail).
(2) Alle Vereinbarungen, Nebenabsprachen und Änderungen bedürfen der Schriftform.

§ 3 Vertragsart
Alle Verträge sind ausschließlich Dienstleistungs- und Mietverträge.

§ 4 Leistungsumfang und Kundengruppen
(1) Der Anbieter bietet eine Auswahl an Dienstleistungen und Produkten, unter anderem:

Vermietung von Licht-, Ton-, DJ- und SFX-Equipment (auch Dryhire)

Lasershow

Lichtdesign

Planung und Beratung für Veranstaltungen

Technische Betreuung von Events

Der genaue Leistungsumfang wird individuell mit dem Kunden vereinbart.
Der Anbieter richtet sich an eine Auswahl von Kunden, darunter:

Privatpersonen

Unternehmen

Eventagenturen

Öffentliche Einrichtungen

Clubs

Festivals

Die konkrete Zielgruppe wird je nach Projekt und Bedarf festgelegt.

§ 5 Mietbedingungen
(1) Es gibt keine Mindestmietdauer und keine Kaution.
(2) Abholung und Rückgabe des Materials werden individuell mit dem Kunden vereinbart. In Ausnahmefällen kann die Abholung und Rückgabe auch außerhalb der Geschäftszeiten erfolgen.
(3) Der Kunde kann das Material selbst abholen oder es wird gegen eine Gebühr je nach Entfernung geliefert.
(4) Der Kunde haftet für Beschädigungen oder Verlust des Materials und muss entweder den Ersatz oder den Zeitwert des Materials zum Zeitpunkt der Beschädigung ersetzen.
(5) Ein Miettag bezieht sich auf 24h ab Lieferung oder Abholung des Materials.

§ 6 Zahlung
(1) Zahlungen sind per Überweisung oder PayPal zu leisten.
(2) Zahlungsziel: bis 14 Tage nach Rechnungsstellung. Bei größeren Projekten oder Neukunden kann eine Anzahlung von 30–50 % verlangt werden.
(3) Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an.
(4) Alle angegebenen Miet- und Dienstleistungsspreise sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

7 Stornierung und Umbuchung
(1) Der Kunde kann die Buchung bis 1 Monat vor der Veranstaltung kostenfrei stornieren.
(2) Stornogebühren:

25 % ab 1 Monat vorher

50 % ab 2 Wochen vorher

75 % ab 1 Woche vorher

100 % ab 48 Stunden vorher
(3) Umbuchungen sind kostenfrei, solange der neue Angebotspreis nicht wesentlich unter dem ursprünglichen Preis liegt. Andernfalls gelten die gestaffelten Stornogebühren auf den Differenzbetrag.

§ 8 Haftung und Schäden
(1) Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust des gemieteten Equipments und muss entweder den Ersatz oder den Zeitwert des Materials zum Zeitpunkt der Beschädigung erstatten.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Bedienung entstehen.
(3) Falls das Equipment während der Mietdauer ausfällt, muss der Kunde den Anbieter unverzüglich informieren. Falls keine Reparatur oder kein gleichwertiger Ersatz möglich ist, beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf die Erstattung des Mietpreises des defekten Geräts. Weitere Folgeschäden (z. B. entgangene Einnahmen) sind ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Stromausfälle, behördliche Anordnungen).
(5) Technischer Support wird nach Verfügbarkeit angeboten, wobei keine Garantie auf sofortige Problembehebung besteht. Der Anbieter wird sich jedoch bemühen, eine professionelle Lösung zu finden.

§ 9 Verwendung des Equipments
(1) Der Kunde darf das Equipment nicht ohne vorherige Absprache an Dritte weitervermieten oder verleihen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Equipment nur von fachkundigem Personal bedient wird. Bei Bedarf kann der Anbieter Hilfestellung leisten.
(3) Outdoor-Nutzung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
(4) Das Equipment muss im angenommenen Zustand zurückgegeben werden.

§ 10 GEMA
Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Verpflichtung des Auftraggebers. Etwaig entstehende Rechtsverfolgungskosten trägt ebenfalls der Auftraggeber.

§ 11 Datenschutz
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu verarbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Vertragsabwicklung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
(2) Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 12 Verfügbarkeit und Ausfall von Dienstleistungen
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Falle unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt (z.B. Krankheit, technische Probleme, unvorhersehbare Lieferengpässe) die vereinbarten Leistungen zu verschieben oder anzupassen. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
(2) Sollte der Anbieter die vereinbarten Leistungen nicht fristgerecht erbringen können, ist der Kunde berechtigt, nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Das gelieferte Equipment bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum des Anbieters. Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment sorgfältig zu behandeln und bei Rückgabe in einem einwandfreien Zustand zu übergeben.
(2) Der Kunde darf das Equipment nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters weiterveräußern, belasten oder anderweitig veräußern.

§ 14 Nachbesserung oder Ersatz
(1) Bei Mängeln oder Unstimmigkeiten mit dem gemieteten Equipment oder der Leistung hat der Kunde das Recht, Nachbesserung zu verlangen. Der Anbieter wird sich bemühen, das Problem zeitnah zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, kann ein Ersatzgerät oder eine Rückerstattung angeboten werden.
(2) Der Kunde muss dem Anbieter etwaige Mängel oder Probleme unverzüglich nach deren Feststellung mitteilen.

§ 15 Vertragsübertragung und Subunternehmer
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teile der vertraglichen Leistungen durch Subunternehmer oder Partnerunternehmen erbringen zu lassen, sofern dies notwendig und für den Kunden zumutbar ist.

§ 16 Vertragskündigung bei schwerwiegendem Vertragsbruch
(1) Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen diese AGB, wie z. B. Zahlungsverzug oder Missbrauch des gemieteten Equipments, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag fristlos kündigen.
(2) In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Equipment umgehend zurückzugeben und etwaige Kosten zu übernehmen.

§ 17 Umweltschutz und Entsorgung
Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Equipment umweltgerecht zu behandeln und, falls zutreffend, ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Entsorgung von Materialien, die nicht in den Leistungsumfang fallen.

§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz des Anbieters zuständige Gericht. Der Gerichtsstand ist Barnim. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen im Inland bekannten gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

– Bernau bei Berlin, 16.02.2025 –